Sonderpädagogischer Dienst
Der Sonderpädagogische Dienst ist ein Angebot zur Beratung und Diagnostik für
die allgemeine Schule,
den Kindergarten und
die Eltern.
Wir unterstützen Eltern, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer von Kindern mit deutlichen Schwierigkeiten im Entwicklungs-/Lern- und Arbeitsverhalten im Oberen Kinzigtal. Zu unserem Bereich gehören in der Regel Familien, die in folgenden Gemeinden leben:
Wolfach
Oberwolfach
Hornberg
Gutach
Hausach
Kindergarten und Kindertagesstätte
Wir beraten Erzieherinnen und Erzieher bzw. Eltern von Vorschulkindern. Sollte das Kind einen erheblichen und anhaltenden Unterstützungsbedarf haben, kann die Kooperationslehrkraft über die Schulleitung der Grundschule einen Antrag zur Überprüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot beim Staatlichen Schulamt Offenburg stellen. Zum Antrag sind der Vorbericht des Kindergartens und die Schweigepflichtentbindung von der Grundschule hochzuladen. Das Staatliche Schulamt Offenburg beauftragt dann den Sonderpädagogischen Dienst mit der diagnostischen Überprüfung.
Antrag der Eltern über die Schule
Schule
Wenn ein Kind über eine längere Zeit einen höheren Unterstützungsbedarf im schulischen Lernen zeigt, kann die Schulleitung der allgemeinen Schule das Kind mit umfassenden Lernschwierigkeiten dem Sonderpädagogischen Dienst melden. Hierfür erstellt die Lehrkraft einen Vorbericht, in dem das Kind mit seinen Auffälligkeiten genau beschrieben wird. Der Vorbericht der Schule wird zusammen mit der Schweigepflichtentbindung direkt an den Sonderpädagogischen Dienst geschickt.
Diagnostische Vorphase in der Schule
Anhand von Beobachtungen im Unterricht und Anamnesegesprächen durch den Sonderpädagogischen Dienst wird ermittelt, worin die Lernschwierigkeiten des Kindes liegen. Am Ende der Vorphase werden die Eltern und die Lehrkräfte über das Ergebnis und die Empfehlung des sonderpädagogischen Berichts vom Sonderpädagogischen Dienst informiert.
Feststellung des sonderpädagogischen Bildungsanspruchs
Die Schule bzw. die Eltern entscheiden nach der diagnostischen Vorphase, ob ein Antrag auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gestellt wird. Wenn es zu einer Antragstellung kommt, wird dieser zusammen mit dem Sonderpädagogischen Bericht, dem Vorbericht, dem Datenblatt und der Schweigepflichtentbindung von der Schulleitung über das Mitarbeiterportal beim Staatliche Schulamt Offenburg hochgeladen. Das Staatliche Schulamt Offenburg beauftragt einen Sonderpädagogen aus einer der folgenden Fachrichtungen:
Lernen
Sprache
Geistige Entwicklung
Emotional-soziale Entwicklung
Körperlich-motorische Entwicklung
Sehen
Hören
mit der Erstellung des sonderpädagogischen Gutachtens. Die Begutachtung zum Förderschwerpunkt Lernen übernimmt der Sonderpädagogische Dienst des SBBZ Wolfach. Der Sonderpädagoge schickt mit seiner Empfehlung das sonderpädagogische Gutachten an das Staatliche Schulamt Offenburg. Das Staatliche Schulamt Offenburg entscheidet über den Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. Es stellt den Bescheid über den sonderpädagogischen Bildungsanspruch und die Lernortzuweisung aus.
Antrag der Eltern über die Schule
Lernorte für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch
Die Eltern wählen, ob ihr Kind inklusiv oder an einem sonderpädagogischen Bildungszentrum (SBBZ) beschult werden soll. Folgende Schulen nehmen Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Bildungsanspruch auf:
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)
SBBZ Wolfach, Förderschwerpunkt Lernen, Klassen 1 bis 9
Brüder-Grimm-Schule (Lahr) Außenstelle in Steinach, Förderschwerpunkt Sprache, Klassen 1 bis 4
Carl-Sandhaas-Schule, SBBZ in Haslach, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Klassen 1 bis 12
Inklusionsschulen
Herlinsbachschule Wolfach, Grundschule, Klassen 1 bis 4, Förderschwerpunkt Lernen
Grundschule Hausach, Klassen 1 bis 4, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Gemeinschaftsschule Hausach, Sekundarstufe 1, Klassen 5 bis 9, Förderschwerpunkt Lernen
In begründeten Einzelfällen kann die inklusive Beschulung in einer anderen Schule in der Nähe des Wohnortes erfolgen. Die Entscheidung trifft das Staatliche Schulamt Offenburg.
Feststellung
Nachdem der sonderpädagogische Bildungsanspruch festgestellt wurde, beraten sich die Eltern und das Staatliche Schulamt Offenburg abschließend über die Beschulung an einem passenden Lernort. Das Staatliche Schulamt Offenburg stellt den Lernort fest durch die Lernortzuweisung.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Kontakt
Sonderpädagogischer Dienst des SBBZ Wolfach
Sarah Kohler/Evelyn Pasternack
Herlinsbachweg 14
77709 Wolfach
Tel: 07834/8346-0 (Sekretariat)
Email:
Hinweise und die Dokumente finden Sie auch beim Staatlichen Schulamt Offenburg
https://og.schulamt-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Formulare/FV